Als Fachanwalt für Erbrecht und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht habe ich spezielle Zusatzausbildungen, die Ihnen bei der Lösung Ihrer erbrechtlichen Probleme zugute kommen.
Das Erben und Vererben sowie lebzeitige Vermögensübertragungen sind dabei aber auch mehr als nur eine juristische Angelegenheiten.
In der Regel sind auch familiäre Befindlichkeiten und Emotion von Bedeutung. Es besteht somit für Sie eine Ausnahmesituation, in der ich Sie souverän und einfühlsam begleiten kann.
Rufen Sie mich an und schauen Sie, ob „die Chemie“ stimmt.