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Informationen zum Ranking nach der P2B-VO

Auf dem Angebot von „anwalts-arena.de“ können Nutzer Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Rechtstipps/Rechtsratgeber nach verschiedenen Kriterien filtern und sich als Auswahl
anzeigen lassen.

Hier erläutern wir Ihnen gemäß Art. 9 EU-Verordnung 2019/1150 („P2B-VO“) die Funktionen und wie Sie die Darstellung beeinflussen können. Eingetragene
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen haben dabei die Möglichkeit, die Darstellung durch Zahlung eines Entgelts zu beeinflussen.

1. „Top“-Anwälte auf der Startseite
Beim Aufruf von www.anwalts-arena.de werden auf der Startseite unter der Rubrik „Anwälte im ganzen Land“ mindestens drei und maximal 30 Anwaltseinträge dargestellt.
Die Darstellung erfolgt mittels eines Sliders in zufälliger Reihenfolge. Die Einträge wechseln also automatisch in einem definierten zeitlichen Rhythmus von links nach rechts.

Dargestellt werden ausschließlich Kunden, welche kostenpflichtig eine entsprechende Werbekampagne gebucht haben. Diese werden mit dem Begriff „Top“ gekennzeichnet.

2. Anzeige von Rechtsanwaltseinträgen in der Suchfunktion

„Top“-Anwälte in den Suchergebnissen
Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin hat die Möglichkeit, die Anzeige seines Eintrags inder Suchfunktion durch kostenpflichtige Buchung einer Werbekampagne zu
beeinflussen.

Während der Laufzeit der gebuchten Kampagne erscheint der Eintrag in der Anzeige des Suchergebnisses vor den übrigen Einträgen, sofern die von dem Nutzer eingegebenen
Suchparameter auf den jeweiligen Eintrag zutreffen.

Diese Einträge sind mit dem Begriff „Top“ gekennzeichnet. Je Suchergebnis werden maximal 2 „Top“-Anwälte dargestellt. Erfüllen mehrere Einträge die eingegebenen
Suchkriterien, erfolgt die bevorzugte Darstellung wechselnd nach dem Zufallsprinzip.

Die genannte Darstellung von maximal 2 „Top“-Anwälten erfolgt im Übrigen auch dann, wenn kein Eintrag die einschränkenden Suchkriterien „in meiner Nähe“ und
„jetzt geöffnet“ erfüllt.

Anwaltseinträge in den Suchergebnissen
Mit Ausnahme der „Top“-Anwälte werden bei der Benutzung der Anwaltssuche Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen standardmäßig nach der Reihenfolge der Erstellung Ihres
Eintrags dargestellt. Der zuletzt erstellte Eintrag erscheint – ggfs. nach den genannten „Top“- Anwälten – an erster Stelle usw. Dies ist neben den eingegebenen Suchbegriffen der
einzige Parameter für die Darstellung.

Nutzer können die Anzeige der Anwaltseinträge durch die Angabe von Suchbegriffen einschränken.

Die Standortermittlung „in meiner Nähe“ erfolgt insbesondere anhand der IP-Adresse des vom Nutzer verwendeten Geräts.
Nutzer können die Ergebnisse der Anwaltssuche nach „meist bewertet“ (höchste Gesamtzahl von Bewertungen), „am höchsten bewertet“ (höchster Durchschnitt der
Gesamtbewertungen) und „meist gesehen“ (höchste Anzahl der Betrachter des Eintrags) sortieren.

Erfüllen mehrere Anwaltseinträge die selben Kriterien (z.B. die gleiche Anzahl von Bewertungen oder der gleiche Durchschnitt der Gesamtbewertungen), richtet sich die
Reihenfolge der Darstellung – ggfs. nach den genannten „Top“-Anwälten – nach dem Zeitpunkt der Eintragserstellung. Der zuletzt erstellte Eintrag erscheint – ggfs. nach den
genannten „Top“-Anwälten – an erster Stelle usw.

3. Fachartikel
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können Beiträge über juristische Themen auf www.anwalts-arena.de unter der Rubrik „Fachartikel“ und diversen Unterrubriken
veröffentlichen und so potenzielle Mandanten auf sich aufmerksam machen.

Auf der Startseite erscheinen stets 3 dieser Fachartikel mit dem aktuellsten Veröffentlichungszeitpunkt.

Die Reihenfolge der unbegrenzten Darstellung der Fachartikel in den jeweiligen Unterrubriken richtet sich ebenfalls nach der Aktualität der Veröffentlichung des Beitrags.

Nutzer können die Fachartikel in den jeweiligen Unterrubriken mittels Suchbegriffen durchsuchen. Die Darstellung der Fachartikel, welche den gesuchten Begriff beinhalten,
richtet sich ebenfalls nach der Aktualität der Veröffentlichung des Beitrags.