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Seit 2008 bin ich als Rechtsanwalt im Migrationsrecht tätig und vertrete Schutzsuchende in ihren Verfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vor Gericht und setze mich zum Beispiel für Familienzusammenführungen, den Erhalt von Aufenthaltserlaubnissen außerhalb des Asylverfahrens, die Aufenthaltsverfestigung durch Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung sowie die Wahrung sozialrechtlicher Ansprüche ein.

Mandantengespräche können telefonisch oder persönlich in unserer Rechtsanwaltskanzlei stattfinden. Die Korrespondenz führen mein Team und ich mit Ihnen elektronisch per E-Mail. Auf Wunsch korrespondieren wir mit Ihnen auch postalisch.

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