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Effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren ein. Bei einer frühzeitigen Beauftragung kann ich für Sie Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen und im weiteren Verlauf häufig noch eine Einstellung erwirken, ohne dass es zu Anklage und Hauptverhandlung kommen muss.

Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, wird eine tragfähige Verteidigungsstrategie mit Ihnen erarbeitet. Häufig ist es von entscheidender Bedeutung, ob eine Einlassung zu den Anklagevorwürfen durch mich abgegeben wird, oder ob zu den Anklagevorwürfen geschwiegen wird.

In der Hauptverhandlung bestehen Einwirkungsmöglichkeiten durch Stellung von Beweisanträgen, die z. B. zum Ziel haben können, weitere Entlastungszeugen zu vernehmen oder Sachverständigengutachten einzuholen. Auch gehört zu einer Verteidigung in der Hauptverhandlung, positive Aspekte für die Strafzumessung herauszuarbeiten, um einen möglichst geringen Strafrahmen zu erreichen.

Sollte es nach Durchführung der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommen, so übernehme ich auch Ihre Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision).

Verkehrsrecht

Neben dem Strafrecht und dem Straßenverkehrsstrafrecht werden von mir auch alle übrigen Bereiche des Verkehrsrechts bzw. Neben dem Straßenverkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht bearbeitet.

Rechtsgebiete

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