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Seit 2004 sind wir in der jetzigen Form für Sie aktiv. Unser Selbstverständnis ist, uns für Sie stets Zeit zu nehmen und Sie bestmöglich zu vertreten. Wir sind seit vielen Jahren als Rechtsanwältinnen zugelassen und verfügen über langjährige Berufserfahrung.

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir uns jährlich umfassend fortbilden. Wir nehmen jährlich beide an mindestens 10 Fortbildungsstunden im Familienrecht teil. Rechtsanwältin Monika Tropp absolviert zusätzlich jährlich mindestens zehn Fortbildungsstunden im Strafrecht.

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